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Thüringen
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ThürGGO,TH - Thüringer Gemeinsame Geschäftsordnung
§§ 29 - 45, Sechster Teil - Landtags- und Bundesratsangelegenheiten, Verkehr mit außerhalb der Landesregierung stehenden Stellen
§§ 29 - 45, Sechster Teil - Landtags- und Bundesratsangelegenheiten, Verkehr mit außerhalb der Landesregierung stehenden Stellen
§ 29 ThürGGO, Einbringen von Vorlagen beim Landtag
§ 30 ThürGGO, Landtagsdrucksachen
§ 31 ThürGGO, Vorbereitung der Landtagssitzungen
§ 32 ThürGGO, Teilnahme an den Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse
§ 33 ThürGGO, Anfragen und Anträge
§ 34 ThürGGO, Große Anfragen
§ 35 ThürGGO, Kleine Anfragen
§ 36 ThürGGO, Mündliche Anfragen
§ 37 ThürGGO, Anträge und Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags
§ 38 ThürGGO, Behandlung von Petitionen
§ 39 ThürGGO, Berichtsersuchen
§ 40 ThürGGO, Sonstiger Verkehr mit dem Landtag
§ 41 ThürGGO, Bundesratssachen
§ 42 ThürGGO, Verkehr mit Bundes- und Landesbehörden sowie mit Organen der Europäischen Union
§ 43 ThürGGO, Verkehr mit nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
§ 44 ThürGGO, Verkehr mit amtlichen Stellen im Ausland und ausländischen Dienststellen sowie Aufnahme von Verhandlungen über zwischenstaatliche Vereinbarungen
§ 45 ThürGGO, Verhandlungen über länderübergreifende Vereinbarungen