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Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
(Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Amtliche Abkürzung
FeV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9231-1-19

Vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 299)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet auf Grund des

Inhaltsübersicht(1)§§
I.
Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Grundregel der Zulassung1
Eingeschränkte Zulassung2
Einschränkung und Entziehung der Zulassung3
II.
Führen von Kraftfahrzeugen
1.
Allgemeine Regelungen
Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen4
Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen5
Einteilung der Fahrerlaubnisklassen6
Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 966a
Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 1966b
Sonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes6c
2.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
Ordentlicher Wohnsitz im Inland7
Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse8
Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen9
Mindestalter10
Eignung11
Sehvermögen12
Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik13
Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik13a
Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel14
Fahrerlaubnisprüfung15
Theoretische Prüfung16
Praktische Prüfung17
Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe17a
Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung18
Schulung in Erster Hilfe19
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis20
3.
Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis21
Verfahren bei der Behörde und der technischen Prüfstelle22
Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis22a
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen23
Verlängerung von Fahrerlaubnissen24
Gültigkeit von Führerscheinen24a
Ausfertigung des Führerscheins25
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins25a
Ausstellung des Internationalen Führerscheins25b
4.
Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen
Dienstfahrerlaubnis26
Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis27
5.
Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum28
Ausländische Fahrerlaubnisse29
Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas29a
Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum30
Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen30a
Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum31
6.
Fahrerlaubnis auf Probe
Ausnahmen von der Probezeit32
Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum33
Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars 34
Aufbauseminare35
Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes36
Teilnahmebescheinigung37
Verkehrspsychologische Beratung38
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis39
7.
Fahreignungs-Bewertungssystem
Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem40
Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde41
Fahreignungsseminar42
Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes43
Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar43a
Teilnahmebescheinigung44
(weggefallen)45
8.
Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen
Entziehung, Beschränkung, Auflagen46
Verfahrensregelungen47
9.
Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung48
10.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Voraussetzungen48a
Evaluation48b
III.
Register
1.
Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister
Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister49
Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes50
Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes51
Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes52
Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach § 54 des Straßenverkehrsgesetzes53
Sicherung gegen Missbrauch54
Aufzeichnung der Abrufe55
Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes56
Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern57
Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern58
2.
Fahreignungsregister
Speicherung von Daten im Fahreignungsregister59
Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes60
Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes61
Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes62
Vorzeitige Tilgung63
Identitätsnachweis64
IV.
Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben
Ärztliche Gutachter65
Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung66
Sehteststelle67
Stellen für die Schulung in Erster Hilfe68
Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung69
Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung70
Verkehrspsychologische Beratung71
Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten71a
Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung71b
Begutachtung72
V.
Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
Zuständigkeiten73
Ausnahmen74
Ordnungswidrigkeiten75
Übergangsrecht76
Verweis auf technische Regelwerke77
Inkrafttreten78
Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer (zu § 5 Absatz 2)Anlage 1
Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h (zu § 5 Absatz 2 und 4)Anlage 2
Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (zu § 6 Absatz 7)Anlage 3
Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (zu den §§ 11, 13 und 14)Anlage 4
Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten (zu § 11 Absatz 5)Anlage 4a
Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C 1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)Anlage 5
Anforderungen an das Sehvermögen (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5)Anlage 6
Fahrerlaubnisprüfung (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3)Anlage 7
Fahrerschulung (zu § 6a Absatz 3 und 4)Anlage 7a
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 (zu § 6b Absatz 3 und 4)Anlage 7b
Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3)Anlage 8
Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF) (zu § 22 Absatz 4 Satz 7)Anlage 8a
Muster der Prüfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre" (zu § 48a)Anlage 8b
Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (zu § 25b Absatz 2)Anlage 8c
Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (zu § 25b Absatz 3)Anlage 8d
Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine (zu § 24a Absatz 2 Satz 1)Anlage 8e
Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein (zu § 25 Absatz 3)Anlage 9
Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr (zu den §§ 26 und 27)Anlage 10
Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis (zu § 31)Anlage 11
Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (zu § 34)Anlage 12
Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (zu § 40)Anlage 13
Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (zu § 66 Absatz 2)Anlage 14
Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (zu § 71b)Anlage 14a
Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (zu § 70 Absatz 2)Anlage 15
Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (zu § 71a Absatz 3)Anlage 15a
Rahmenplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (zu § 42 Absatz 2)Anlage 16
Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge (zu § 43a Nummer 3 Buchstabe a)Anlage 17
Teilnahmebescheinigung gemäß § 44 FeV (zu § 44 Absatz 1)Anlage 18

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.