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Anlage 2 FeV - Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Amtliche Abkürzung
FeV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9231-1-19

(zu § 5 Absatz 2 und 4)

a) Ausbildungsbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h

Ausbildungsbescheinigung
über die Teilnahme an einer Ausbildung
gemäß § 5 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Name .................................................Vornamen .........................................
Geburtsdatum ........................................................................................................
Anschrift ..............................................................................................................
hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht *) umfasst.


Stempel der Fahrschule/Schule


Datum ..................................
...........................................................
(Unterschrift des Fahrlehrers/Lehrers)
..................................................
(Unterschrift des Bewerbers)
..............................................................................
(Unterschrift des Fahrschulinhabers oder verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebes)

Nichtzutreffendes streichen

b) Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h

Farbe: dunkelgrau; Breite 140 mm, Höhe 105 mm, einmal faltbar auf Format DIN A7; Typendruck

(Vordere Außenseite)




Prüfbescheinigung


zum Führen von


Mofas und zwei- und dreirädrigen


Kraftfahrzeugen bis 25 km/h


(Hintere Außenseite)



wird hiermit gemäß § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bescheinigt, dass er/sie die zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachgewiesen hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.


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Bescheinigende Stelle


Stempel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift

(Linke Innenseite)



Familienname

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Vornamen

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Geburtsdatum

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Anschrift

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(Rechte Innenseite)






Lichtbild







Stempel







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Unterschrift