Anlage 8a FeV - Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Amtliche Abkürzung
- FeV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 9231-1-19
(zu § 22 Absatz 4 Satz 7)
Vorbemerkungen
Farbe: | rosa |
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Format: | DIN A5 |
Umfang: | 1 Blatt, einseitiger Druck |
Trägermaterial: | Sicherheitspapier in einer Stärke von 90 g/m2 ohne optische Aufheller |
In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:
Abweichungen vom nachstehenden Muster sind zulässig soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern. |
Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF) | Vordrucknummerierung | ||
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Diese Bescheinigung dient anstelle des Führerscheins befristet zum Nachweis der Fahrerlaubnis im Inland. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers | |||
Diese Bescheinigung ist bis zur Aushändigung des Führerscheins, längstens jedoch bis zum _______________ gültig; soweit die Bescheinigung maschinell ausgefüllt ist, ist sie auch ohne Unterschrift der ausstellenden Behörde gültig. Führerschein-Nr. (soweit vorhanden): Fahrerlaubnisbehörde: Ort: Ausstellungsdatum: | |||
Ausgehändigt durch die Fahrerlaubnisbehörde/den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr* am: __________________ __________________________________________________ (Stempel) (Unterschrift und Stempel der Fahrerlaubnisbehörde/des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr)* | |||
Name, Vorname: geboren am: in: ist berechtigt, Kraftfahrzeuge folgender Klasse/n zu führen**: | |||
Klasse | Erteilungsdatum | Klassenbezogene Beschränkung/Auflagen/Zusatzangaben gem. Anlage 9 FeV | |
AM | |||
A1 | |||
A2 | |||
A | |||
B | |||
C1 | |||
C | |||
D1 | |||
D | |||
BE | |||
C1 | |||
E | |||
CE | |||
D1 | |||
E | |||
DE | |||
L | |||
T | |||
Allgemeingültige Beschränkungen/Auflagen/Zusatzangaben: |
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* Nichtzutreffendes ist zu streichen.
** Nicht erteilte Klassen sind durch einen Strich entwertet.