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FeV - Fahrerlaubnis-Verordnung
§§ 65 - 72, IV. - Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben
§§ 65 - 72, IV. - Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben
§ 65 FeV, Ärztliche Gutachter
§ 66 FeV, Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
§ 67 FeV, Sehteststelle
§ 68 FeV, Stellen für die Schulung in Erster Hilfe
§ 69 FeV, Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung
§ 70 FeV, Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
§ 71 FeV, Verkehrspsychologische Beratung
§ 71a FeV, Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten
§ 71b FeV, Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
§ 72 FeV, Begutachtung