Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
(Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Amtliche Abkürzung
- FeV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 9231-1-19
Vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3083)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet auf Grund des
§ 6 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 3 Buchstabe c und Nummer 7, § 6e Absatz 1, § 30c Absatz 1 sowie § 63 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen § 6 Absatz 1 Nummer 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2021), § 6e und § 30c durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) und § 63 durch Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) geändert worden ist,
§ 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f in Verbindung mit Absatz 2a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen § 6 Absatz 2a durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) geändert worden ist, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
Inhaltsübersicht(1) | §§ |
---|---|
I. | |
Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr | |
Grundregel der Zulassung | 1 |
Eingeschränkte Zulassung | 2 |
Einschränkung und Entziehung der Zulassung | 3 |
II. | |
Führen von Kraftfahrzeugen | |
1. | |
Allgemeine Regelungen | |
Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen | 4 |
Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kleinkrafträdern | 5 |
Einteilung der Fahrerlaubnisklassen | 6 |
Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 | 6a |
2. | |
Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis | |
Ordentlicher Wohnsitz im Inland | 7 |
Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse | 8 |
Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen | 9 |
Mindestalter | 10 |
Eignung | 11 |
Sehvermögen | 12 |
Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik | 13 |
Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel | 14 |
Fahrerlaubnisprüfung | 15 |
Theoretische Prüfung | 16 |
Praktische Prüfung | 17 |
Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung | 18 |
Schulung in Erster Hilfe | 19 |
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis | 20 |
3. | |
Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis | |
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis | 21 |
Verfahren bei der Behörde und der technischen Prüfstelle | 22 |
Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis | 22a |
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen | 23 |
Verlängerung von Fahrerlaubnissen | 24 |
Gültigkeit von Führerscheinen | 24a |
Ausfertigung des Führerscheins | 25 |
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins | 25a |
Ausstellung des Internationalen Führerscheins | 25b |
4. | |
Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen | |
Dienstfahrerlaubnis | 26 |
Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis | 27 |
5. | |
Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse | |
Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum | 28 |
Ausländische Fahrerlaubnisse | 29 |
Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas | 29a |
Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum | 30 |
Rücktausch von Führerscheinen | 30a |
Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum | 31 |
6. | |
Fahrerlaubnis auf Probe | |
Ausnahmen von der Probezeit | 32 |
Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum | 33 |
Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars | 34 |
Aufbauseminare | 35 |
Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes | 36 |
Teilnahmebescheinigung | 37 |
Verkehrspsychologische Beratung | 38 |
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis | 39 |
7. | |
Fahreignungs-Bewertungssystem | |
Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem | 40 |
Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde | 41 |
Fahreignungsseminar | 42 |
Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes | 43 |
Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar | 43a |
Teilnahmebescheinigung | 44 |
(weggefallen) | 45 |
8. | |
Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen | |
Entziehung, Beschränkung, Auflagen | 46 |
Verfahrensregelungen | 47 |
9. | |
Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen | |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | 48 |
10. | |
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre | |
Voraussetzungen | 48a |
Evaluation | 48b |
III. | |
Register | |
1. | |
Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister | |
Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister | 49 |
Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes | 50 |
Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes | 51 |
Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes | 52 |
Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach § 54 des Straßenverkehrsgesetzes | 53 |
Sicherung gegen Missbrauch | 54 |
Aufzeichnung der Abrufe | 55 |
Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes | 56 |
Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern | 57 |
Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern | 58 |
2. | |
Fahreignungsregister | |
Speicherung von Daten im Fahreignungsregister | 59 |
Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes | 60 |
Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes | 61 |
Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes | 62 |
Vorzeitige Tilgung | 63 |
Identitätsnachweis | 64 |
IV. | |
Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben | |
Ärztliche Gutachter | 65 |
Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung | 66 |
Sehteststelle | 67 |
Stellen für die Schulung in Erster Hilfe | 68 |
Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung | 69 |
Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung | 70 |
Verkehrspsychologische Beratung | 71 |
Begutachtung | 72 |
V. | |
Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften | |
Zuständigkeiten | 73 |
Ausnahmen | 74 |
Ordnungswidrigkeiten | 75 |
Übergangsrecht | 76 |
Verweis auf technische Regelwerke | 77 |
Inkrafttreten | 78 |
Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung | |
Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer (zu § 5 Absatz 2) | Anlage 1 |
Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas (zu § 5 Absatz 2 und 4) | Anlage 2 |
Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (zu § 6 Absatz 7) | Anlage 3 |
Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (zu den §§ 11, 13 und 14) | Anlage 4 |
Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten (zu § 11 Absatz 5) | Anlage 4a |
Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C 1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) | Anlage 5 |
Anforderungen an das Sehvermögen (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) | Anlage 6 |
Fahrerlaubnisprüfung (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) | Anlage 7 |
Fahrerschulung (zu § 6a Absatz 3 und 4) | Anlage 7a |
Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) | Anlage 8 |
Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF) (zu § 22 Absatz 4 Satz 7) | Anlage 8a |
Muster der Prüfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre" (zu § 48a) | Anlage 8b |
Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (zu § 25b Absatz 2) | Anlage 8c |
Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (zu § 25b Absatz 3) | Anlage 8d |
Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein (zu § 25 Absatz 3) | Anlage 9 |
Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr (zu den §§ 26 und 27) | Anlage 10 |
Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis (zu § 31) | Anlage 11 |
Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (zu § 34) | Anlage 12 |
Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (zu § 40) | Anlage 13 |
Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (zu § 66 Absatz 2) | Anlage 14 |
Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (zu § 70 Absatz 2) | Anlage 15 |
Rahmenplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (zu § 42 Absatz 2) | Anlage 16 |
Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge (zu § 43a Nummer 3 Buchstabe a) | Anlage 17 |
Teilnahmebescheinigung gemäß § 44 FeV (zu § 44 Absatz 1) | Anlage 18 |
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.