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  • ab 27.10.2011 (aktuelle Fassung)

§ 36 UntAG - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin (Untersuchungsausschussgesetz - UntAG)
Amtliche Abkürzung
UntAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
1101-2

Dieses Gesetz tritt zu Beginn der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 22. Juni 1970 (GVBl. S. 925), das zuletzt durch Artikel I § 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2006 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, außer Kraft.

Berlin, den 13. Juli 2011

Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Walter M o m p e r

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Regierende Bürgermeister
Klaus W o w e r e i t