Versionsverlauf


  • ab 13.02.1991 (aktuelle Fassung)

§ 31 UAG - Ergänzende Vorschriften

Bibliographie

Titel
Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG)
Amtliche Abkürzung
UAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
1101-2

Soweit dieses Gesetz keine besonderen Vorschriften enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Strafprozessordnung ergänzend sinngemäß anzuwenden.