Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Redaktionelle Abkürzung
GOLT,SH
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
1101-7

In der Fassung vom 8. Februar 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 85)

Zuletzt geändert durch Beschluss vom 12. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. 2015 S. 35)

- Anlage nicht wiedergegeben -

Auf Grund des Artikels 14 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein vom 13. Dezember 1949 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Landessatzung für Schleswig-Holstein vom 13. Juni 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 391) hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag die folgende Geschäftsordnung gegeben:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
I.
Eröffnung
Erstes Zusammentreten, Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten1
Verpflichtung der Abgeordneten2
II.
Vertretung und Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten; Schriftführerinnen und Schriftführer
Wahl3
Sitzungspräsidium4
Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten5
Schriftführerinnen und Schriftführer6
III.
Ältestenrat
Zusammensetzung und Aufgaben7
Sitzungen8
IV.
Ausschüsse
Ständige Ausschüsse und Sonderausschüsse9
Unterausschuss des Finanzausschusses für Unternehmensbeteiligungen des Landes10
Parlamentarischer Einigungsausschuss11
Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts11a
Enquete-Kommissionen12
Zusammensetzung der Ausschüsse13
Aufgaben der Ausschüsse14
Verfahren bei der Mitwirkung im Bundesrat und in Angelegenheiten der Europäischen Union14a
Einberufung15
Teilnahme an Ausschusssitzungen, beratende Mitglieder16
Öffentlichkeit17
Ausschließung von Abgeordneten wegen Verletzung der Vertraulichkeit17a
Beschlussfähigkeit18
Berichterstattung und Ausschussberichte19
Sitzungsprotokoll20
Anwendbarkeit der Geschäftsordnung21
V.
Fraktionen
Bildung der Fraktionen22
VI.
Vorlagen und Anträge
Verteilung der Vorlagen23
Anzahl der Beratungen24
Erste Lesung (Grundsatzberatung)25
Ausschussüberweisung26
Zweite Lesung (Einzelberatung)27
Dritte Lesung28
Nachtragshaushaltsvorlagen29
Schlussabstimmung30
Anträge31
Aktuelle Stunde32
Übergang zur Tagesordnung33
Misstrauensantrag34
VII.
Informationsrechte und Informationspflichten
Form der parlamentarischen Anfragen35
Kleine Anfragen36
Fragestunde37
Große Anfragen38
lnformationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag39
Antworten und Auskünfte der Landesregierung Aktenvorlage durch die Landesregierung40
VIII.
Petitionen und Anhörungen zu Initiativen aus dem Volk
Behandlung der Petitionen41
Anhörungen zu Initiativen aus dem Volk42
IX.
Beteiligung an Verfassungsstreitigkeiten, Behandlung von Immunitätsangelegenheiten
Beteiligung an Verfassungsstreitigkeiten43
Behandlung von Immunitätsangelegenheiten44
X.
Sitzungen des Landtages
Ordentliche Tagungen45
Außerordentliche Tagungen46
Teilnahmepflicht47
Teilnahme der Landesregierung und der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs48
Öffentlichkeit der Sitzungen49
Nutzung mobiler Informationstechnik49a
Leitung der Sitzungen50
Tagesordnung51
XI.
Redeordnung
Worterteilung, Liste der Rednerinnen und Redner52
Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen53
Bemerkungen zur Geschäftsordnung54
Persönliche Bemerkungen55
Form und Dauer der Rede56
Schluss der Beratung57
Eröffnung der Beratung, zusätzliche Redezeiten58
XII.
Abstimmung
Beschlussfähigkeit59
Beschlussfassung60
Eröffnung der Abstimmung, Fragestellung61
Reihenfolge der Abstimmung62
Formen der Abstimmung63
Abstimmungsergebnis64
XIII.
Ordnungsbestimmungen
Sachruf65
Ordnungsruf66
Wortentziehung67
Ausschließung von Abgeordneten68
Unterbrechung und Aufhebung der Sitzung69
Weitere Ordnungsmaßnahmen70
XIV.
Beurkundung der Verhandlungen
Stenografischer Bericht71
Prüfung der Reden72
Beurkundung der Beschlüsse73
XV.
Auslegung der Geschäftsordnung
Auslegung der Geschäftsordnung74
Abweichung von der Geschäftsordnung75
XVI.
Schlussvorschriften
Auskunft über die Erledigung der Landtagsbeschlüsse76
Unerledigte Vorlagen am Schluss der Wahlperiode77
Geheimschutzordnung78
In-Kraft-Treten79