§ 14a GOLT - Verfahren bei der Mitwirkung im Bundesrat und in Angelegenheiten der Europäischen Union
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
- Redaktionelle Abkürzung
- GOLT,SH
- Normtyp
- Geschäftsordnung
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 1101-7
Soweit die Mitwirkung im Bundesrat oder Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union betroffen sind, kann in eilbedürftigen Angelegenheiten der federführende Ausschuss vorläufig Stellung nehmen (§ 7 Abs. 3 und § 9a Absatz 4 Parlamentsinformationsgesetz). Eilbedürftig sind Angelegenheiten, über die nach dem vom Ältestenrat festgelegten Terminplan der Landtag nicht mehr rechtzeitig beschließen kann.