Anlage 1.6.2.3 RVG - Unterabschnitt 3
Gerichtliches Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
- Amtliche Abkürzung
- RVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 368-3
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr | |
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Wahlverteidiger oder Verfahrensbevollmächtigter | gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt | ||
Erster Rechtszug | |||
Vorbemerkung 6.2.3: | |||
(1) Die nachfolgenden Gebühren entstehen für das Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung gesondert. | |||
(2) Kommt es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung an, sind auch Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für Wartezeiten und Unterbrechungen, die der Rechtsanwalt zu vertreten hat, sowie für Unterbrechungen von jeweils mindestens einer Stunde, soweit diese unter Angabe einer konkreten Dauer der Unterbrechung oder eines Zeitpunkts der Fortsetzung der Hauptverhandlung angeordnet wurden. | |||
6203 | Verfahrensgebühr | 55,00 bis 352,00 € | 163,00 € |
6204 | Terminsgebühr je Verhandlungstag | 88,00 bis 616,00 € | 282,00 € |
6205 | Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6204 | 141,00 € | |
6206 | Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: | 282,00 € | |
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6204 | |||
Zweiter Rechtszug | |||
6207 | Verfahrensgebühr | 88,00 bis 616,00 € | 282,00 € |
6208 | Terminsgebühr je Verhandlungstag | 88,00 bis 616,00 € | 282,00 € |
6209 | Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: | 141,00 € | |
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6208 | |||
6210 | Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: | 282,00 € | |
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6208 | |||
Dritter Rechtszug | |||
6211 | Verfahrensgebühr | 132,00 bis 1.221,00 € | 541,00 € |
6212 | Terminsgebühr je Verhandlungstag | 132,00 bis 605,00 € | 294,00 € |
6213 | Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: | 147,00 € | |
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6212 | |||
6214 | Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt nimmt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: | 294,00 € | |
Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6212 | |||
6215 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision | 77,00 bis 1.221,00 € | 519,00 € |
Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren angerechnet. |