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RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
§§ 44 - 59a, Abschnitt 8 - Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
§§ 44 - 59a, Abschnitt 8 - Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
§ 44 RVG, Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
§ 45 RVG, Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 46 RVG, Auslagen und Aufwendungen
§ 47 RVG, Vorschuss
§ 48 RVG, Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
§ 49 RVG, Wertgebühren aus der Staatskasse
§ 50 RVG, Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
§ 51 RVG, Festsetzung einer Pauschgebühr
§ 52 RVG, Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
§ 53 RVG, Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
§ 53a RVG, Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
§ 54 RVG, Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 55 RVG, Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
§ 56 RVG, Erinnerung und Beschwerde
§ 57 RVG, Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
§ 58 RVG, Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
§ 59 RVG, Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
§ 59a RVG, Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden