Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG)

Bibliographie

Titel
Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG)
Amtliche Abkürzung
SBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
Neue FN 2021

Vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2547) (1)(2)

Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. I S. 450)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Regelung durch Gesetz2
Anspruch auf Besoldung3
Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei Abwahl von Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit4
Besoldung bei mehreren Hauptämtern5
Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung6
Besoldung bei Familienpflegezeit, Pflegezeit und sonstigen Freistellungen7
Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung8
Kürzung der Besoldung beim Bezug von Übergangsgeld, Ruhegehalt und Versorgung für Hinterbliebene nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments9
Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst10
Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung11
Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht12
Rückforderung von Bezügen13
Ausgleichszulagen14
Anpassung der Besoldung15
Dienstlicher Wohnsitz16
Aufwandsentschädigungen17
Sachbezüge18
Sonstige Zuwendungen19
Zahlungsweise20
Abschnitt II
Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Grundsätze
Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung21
Bestimmung des Grundgehalts nach dem Amt22
Ernennung und Einweisung in die Planstelle23
Unterabschnitt 2
Vorschriften für Beamtinnen und Beamte
Besoldungsordnungen A und B24
Hauptamtliche Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit der Gemeinden und Gemeindeverbände25
Eingangsämter für Beamtinnen und Beamte26
Eingangsamt für Beamtinnen und Beamte in besonderen Laufbahnen27
Beförderungsämter28
Obergrenzen für Beförderungsämter29
Bemessung des Grundgehalts30
Öffentlich-rechtliche Dienstherren31
Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten32
Unterabschnitt 3
Vorschriften für Professorinnen und Professoren, hauptberufliche Leiterinnen und Leiter an Hochschulen sowie Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
Besoldungsordnung W33
Leistungsbezüge34
Vergaberahmen für den Bereich der künstlerischen Hochschulen35
Forschungs- und Lehrzulage36
Verordnungsermächtigung37
Unterabschnitt 4
Vorschriften für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Besoldungsordnung R38
Bemessung des Grundgehalts39
Abschnitt III
Familienzuschlag
Grundlagen des Familienzuschlags40
Stufen des Familienzuschlags41
Änderung des Familienzuschlags42
Abschnitt IV
Zulagen, Vergütungen
Amtszulagen und Stellenzulagen43
Stellenzulage für hauptamtliche Lehrkräfte44
Zulage für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen45
Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen46
Zulagen für besondere Erschwernisse47
Mehrarbeitsvergütung48
Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse49
Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst50
Vergütung für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher51
Andere Zulagen und Vergütungen52
Abschnitt V
Auslandsbesoldung
Auslandsbesoldung53
Abschnitt VI
Anwärterbezüge
Anwärterbezüge54
Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung55
Anwärtergrundbetrag56
Anwärtersonderzuschläge57
Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter58
Anrechnung anderer Einkünfte59
Kürzung der Anwärterbezüge60
Abschnitt VII
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen61
Höhe der vermögenswirksamen Leistungen62
Verfahren63
Abschnitt VIII
Sonstige Leistungen
Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit64
Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit65
Abschnitt IX
Übergangs- und Schlussvorschriften
Allgemeine Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen66
Übergangsregelung zum Erfahrungsdienstalter67
Übergangsregelung zum Familienzuschlag68
Übergangsregelung zu Ausgleichszulagen69
Übergangsregelung zur Neuregelung der Auslandsbesoldung70
Übergangsregelungen aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes71
Weitergeltung von Vorschriften72
Anlagen
Besoldungsordnungen A und BAnlage I
Besoldungsordnung WAnlage II
Besoldungsordnung RAnlage III
Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, W und RAnlage IV
FamilienzuschlagAnlage V
AnwärtergrundbeträgeAnlage VI
ZulagenAnlage VII

Artikel 1 des Gesetzes Nr. 2042 zur Neuregelung des Beamtenbesoldungs- und -versorgungsrechts im Saarland vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2547)

Soweit in landesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften oder Bezeichnungen verwiesen wird, die durch das Gesetz vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2547) geändert oder außer Kraft gesetzt worden sind, treten nach Artikel 13 des vorgenannten Gesetzes an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder Bezeichnungen dieses Gesetzes.