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Saarland
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SBesG,SL - Saarländisches Besoldungsgesetz
§§ 1 - 20, Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften
§§ 1 - 20, Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften
§ 1 SBesG, Geltungsbereich
§ 2 SBesG, Regelung durch Gesetz
§ 3 SBesG, Anspruch auf Besoldung
§ 4 SBesG, Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei Abwahl von Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit
§ 5 SBesG, Besoldung bei mehreren Hauptämtern
§ 6 SBesG, Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
§ 7 SBesG, Besoldung bei Familienpflegezeit, Pflegezeit und sonstigen Freistellungen
§ 8 SBesG, Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
§ 9 SBesG, Kürzung der Besoldung beim Bezug von Übergangsgeld, Ruhegehalt und Versorgung für Hinterbliebene nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
§ 10 SBesG, Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
§ 11 SBesG, Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
§ 12 SBesG, Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 13 SBesG, Rückforderung von Bezügen
§ 14 SBesG, Ausgleichszulagen
§ 15 SBesG, Anpassung der Besoldung
§ 16 SBesG, Dienstlicher Wohnsitz
§ 17 SBesG, Aufwandsentschädigungen und Geldzuwendungen
§ 18 SBesG, Sachbezüge
§ 19 SBesG, Sonstige Zuwendungen
§ 20 SBesG, Zahlungsweise