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  • ab 01.09.2021 (aktuelle Fassung)

Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG)

Bibliographie

Titel
Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG)
Amtliche Abkürzung
BiZeitG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2234-2

Vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 849)

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Grundsätze1
Anspruch auf Bildungszeit2
Wartezeit3
Gewährung der Bildungszeit4
Übertragbarkeit der Bildungszeit5
Verhältnis zu sonstigen Freistellungen6
Verbot der Erwerbstätigkeit7
Wahlfreiheit, Benachteiligungsverbot8
Unabdingbarkeit, Abgeltungsverbot9
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen10
Berichtspflicht11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten12