Anlage BezVerwG
Bibliographie
- Titel
- Bezirksverwaltungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BezVerwG,BE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 2020-1
(zu § 37 Absatz 1 Satz 1)
Das Bezirksamt gliedert sich wie folgt:
- I.
Geschäftsbereich Bürgermeisterin/Bürgermeister
- 1.
Serviceeinheit Finanzen
mit den Aufgabenstellungen:
Haushalts- und Stellenplanung und -wirtschaft
Kassenwesen - 2.
Serviceeinheit Personal
mit den Aufgabenstellungen:
Personalverwaltungsservice
Personalentwicklungsservice - 3.
Wirtschaftsförderung nach § 37 Absatz 3
- 4.
Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK)
- 5.
"Steuerungsdienst" (einschließlich Geschäftsprozessmanagement und Digitalisierung)
- 6.
"Pressestelle"
- 7.
"Rechtsamt"
- 8.
"Zentrale Vergabestelle"
- II.
Geschäftsbereich Schul- und Sportamt
mit den Aufgabenstellungen:
Schulträgerschaft
Förderung des Sports - III.
Geschäftsbereich Ordnungsamt
mit den Aufgabenstellungen:
Ordnung im öffentlichen Raum (einschließlich verhaltensbedingten Lärms und Parkraumbewirtschaftung und -überwachung)
Gewerbe (Wirtschaftsordnung, einschließlich Märkte)
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle nach § 37 Absatz 4 - IV.
Geschäftsbereich Stadtentwicklungsamt
mit den Aufgabenstellungen:
Stadtplanung
Bau- und Wohnungsaufsicht
Vermessung (einschließlich Liegenschaftskataster und Wertermittlung)
Denkmalschutz
Quartiersmanagement - V.
Geschäftsbereich Amt für Soziales
mit den Aufgabenstellungen:
Betreuungsbehörde und Soziale Dienste
Materielle Hilfen
Durchführung der Leistungen des kommunalen Trägers gemäß SGB II und AG-SGB II (Jobcenter)
Teilhabeamt - VI
Geschäftsbereich Jugendamt
mit den Aufgabenstellungen:
Aufgaben des Jugendamtes (Fachberatung, allgemeine Förderung von jungen Menschen und ihren Familien, familienunterstützende Hilfen, fachbereichsübergreifende Jugendhilfe, Teilhabefachdienst Jugend und sonstige zugewiesene Aufgaben)
Kindertagesbetreuung (einschließlich Kita-Eigenbetriebe)
Es werden folgende weitere Gliederungseinheiten gebildet:
- 1.
Das Amt für Weiterbildung und Kultur
mit den Aufgabenstellungen:
Volkshochschule
Musikschule
Jugendkunstschule
Bibliotheken
Kultur
Regionalmuseum
ist wahlweise den Geschäftsbereichen I oder II zuzuordnen. - 2.
Das Straßen- und Grünflächenamt mit den Aufgabenstellungen:
Tiefbau (Straßenplanung, Straßenneubau, Straßenunterhaltung, Straßenaufsicht)
Straßenverwaltung
Straßenverkehrsbehörde (mit Ausnahme der den Ämtern für Bürgerdienste zugewiesenen Aufgaben)
Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen einschließlich Friedhöfe und Kleingärten
ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, III oder IV zuzuordnen - 3.
Das Umwelt- und Naturschutzamt
mit den Aufgabenstellungen:
Umweltplanung, -beratung und -information
Umweltordnungsaufgaben (ohne verhaltensbedingten Lärm)
Natur- und Artenschutz
ist gemeinsam mit dem Straßen- und Grünflächenamt zuzuordnen. - 4.
Die Serviceeinheit Facility Management
mit den Aufgabenstellungen:
Kaufmännische und technische Immobilien- und Gebäudeverwaltung
Hochbauservice
Innere Dienste (Dienstpost, Vervielfältigungen, Fernmeldeangelegenheiten, Beschaffungen, Anlagenbuchhaltung)
IT-Service
ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, II oder IV zuzuordnen. - 5.
Das Amt für Bürgerdienste
mit den Aufgabenstellungen:
Bürgerämter (einschließlich der straßenverkehrsbehördlichen Aufgabe der Ausgabe von Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen für Gäste im Rahmen der Berliner Parkraumbewirtschaftung)
Standesamt
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Wohnungsamt
Wahlen
ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, IV oder V zuzuordnen. - 6.
Das Gesundheitsamt
mit den Aufgabenstellungen:
Gesundheitsschutz und -aufsicht
Gesundheitsschutz und -förderung für Erwachsene
Gesundheitsschutz und -förderung für Kinder
Spezielle gesundheitliche Hilfen für Menschen mit Behinderungen
ist wahlweise den Geschäftsbereichen V oder VI zuzuordnen. - 7.
Die Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist gemeinsam mit dem Gesundheitsamt zuzuordnen.
- 8.
Beauftragte:
"Datenschutzbeauftragte" oder "Datenschutzbeauftragter"
"Beauftragte für Menschen mit Behinderungen" oder "Beauftragter für Menschen mit Behinderungen"
"Integrationsbeauftragte" oder "Integrationsbeauftragter"
"Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte"
"EU-Beauftragte" oder "EU-Beauftragter"
"Beauftragte für Partnerschaften" oder "Beauftragter für Partnerschaften"
"Klimaschutzbeauftragte" oder "Klimaschutzbeauftragter"
sind dem Geschäftsbereich I zuzuordnen. Die Regelungen in anderen Gesetzen gelten vorrangig.
Die Zuordnung der weiteren Gliederungseinheiten erfolgt durch Beschluss des Bezirksamts. Die Gliederungseinheiten 2 und 3 sowie die Gliederungseinheiten 6 und 7 werden jeweils zu einer Einheit zusammengefasst.