Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg
(HZVO - Hochschulzulassungsverordnung)

Bibliographie

Titel
Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg (HZVO - Hochschulzulassungsverordnung)
Amtliche Abkürzung
HZVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2234-2

Vom 2. Dezember 2019 (GBl. S. 489)

Geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2020 (GBl. S. 499) (1)

Auf Grund von § 2a Absatz 9, § 2b Satz 10, §§ 11 und 13 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) in der Fassung vom 15. September 2005 (GBl. S. 629), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 405) geändert worden ist, in Verbindung mit den Artikeln 12 und 18 Absätze 2 und 3 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 21. März 2019, 27. März 2019 und 4. April 2019 (Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Oktober 2019 GBl. S. 405) wird nach Anhörung der Hochschulen und hinsichtlich § 26 sowie Anlagen 2 und 3 im Einvernehmen mit dem Kultusministerium verordnet:

Inhaltsübersicht§§
TEIL 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Aufgaben und zuständige Stellen3
TEIL 2
Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen
Abschnitt 1
Dialogorientiertes Serviceverfahren
Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation4
Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren5
ABSCHNITT 2
Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester
Unterabschnitt 1
Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren
Form und Frist des Zulassungsantrags6
Beteiligung am Zentralen Vergabeverfahren7
Quoten8
Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens9
Auswahl nach Härtegesichtspunkten10
Besonderer öffentlicher Bedarf11
Auswahl für ein Zweitstudium12
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Abiturbestenquote (Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Staatsvertrags)13
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der zusätzlichen Eignungsquote (Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Staatsvertrags und § 2a HZG)14
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl im Auswahlverfahren der Hochschulen (Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Staatsvertrags und § 2a HZG)15
Ergänzende Vorschriften zur Berücksichtigung eines Dienstes und des Loses bei Ranggleichheit16
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)17
Teilstudienplätze18
Unterabschnitt 2
Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
Inanspruchnahme von Serviceleistungen der Stiftung19
Form und Frist des Zulassungsantrags20
Beteiligung am Örtlichen Vergabeverfahren21
Quoten22
Ablauf des Örtlichen Vergabeverfahrens23
Auswahl nach Härtegesichtspunkten24
Auswahl für ein Zweitstudium25
Ergänzende Vorschriften zur Berücksichtigung und Berechnung des Ergebnisses der Hochschulzugangsberechtigung in den Quoten nach § 6 Absätze 1 und 2 HZG26
Ergänzende Vorschriften zur Berücksichtigung und Berechnung der Wartezeit in der Quote nach § 6 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 HZG27
Ergänzende Vorschriften zum Auswahlverfahren nach § 6 Absatz 2 HZG28
Ergänzende Vorschriften zur Berücksichtigung eines Dienstes und des Loses bei Ranggleichheit29
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)30
Unterabschnitt 3
Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die nicht Deutschen gleichgestellt sind
Ergänzende Vorschriften zur Zulassung von ausländischen und staatenlosen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern nach §§ 2b und 6 Absatz 1 Satz 11 HZG31
ABSCHNITT 3
Studienplatzvergabe und Auswahl in grundständigen Studiengängen für höhere Fachsemester
Ergänzende Vorschriften zur Zulassung zu höheren Fachsemestern nach § 7 HZG32
TEIL 3
Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten nicht-grundständigen Studiengängen
Ergänzende Vorschriften zur Vergabe der Studienplätze in Aufbau- und Masterstudiengängen für das erste und für höhere Fachsemester33
TEIL 4
Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen im Dialogorientierten Serviceverfahren
Anmeldeverfahren34
TEIL 5
Sonstige Verfahrensvorschriften
Abschluss des Verfahrens, Losverfahren35
Bescheide36
Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen37
TEIL 6
Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen
Übergangsvorschriften für das Zentrale Vergabeverfahren38
Inkrafttreten39
Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein ZweitstudiumAnlage 1
Ermittlung der DurchschnittsnoteAnlage 2
Ermittlung der Punktzahl der HochschulzugangsberechtigungAnlage 3
Ermittlung des ProzentrangsAnlage 4
Berechnung der PunktwerteAnlage 5
Anerkannte Berufsausbildungen und -tätigkeitenAnlage 6
Anerkannte praktische Tätigkeiten und außerschulische Leistungen und QualifikationenAnlage 7
Auslandsorientierte Studiengänge nach § 6 a HZGAnlage 8

Nach Artikel 2 Satz 2 der Verordnung vom 29. Juni 2020 (GBl. S. 499) gilt diese Verordnung erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2020/2021.