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§ 19 VBegVEG

Bibliographie

Titel
Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid 
Redaktionelle Abkürzung
VBegVEG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
16-3

Auf das Verfahren bei Volksentscheiden finden die Vorschriften des nur die Wahlen zum Landtag geltenden Wahlgesetzes und der Wahlordnung entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus diesem Gesetz und den hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen etwas anderes ergibt.