Hamburgisches Abgeordnetengesetz

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Abgeordnetengesetz
Redaktionelle Abkürzung
AbgG,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
1101-1

Vom 21. Juni 1996 (HmbGVBl. S. 141)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2024 (HmbGVBl. S. 155)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Leistungen an die Mitglieder der Bürgerschaft
Mandat1
Entgelt2
Aufwandsentschädigung3
Inflationsausgleich für Mitarbeitende der Abgeordneten3a
Sitzungsgeld und Kinderbetreuungspauschale4
Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung5
Unfallversicherung6
Unterstützungen7
Mandat und Beruf8
Zweiter Abschnitt
Leistungen an ehemalige Mitglieder und ihre Hinterbliebenen
Übergangsgeld9
Beteiligung der Mitglieder an Versorgungsleistungen10
Altersentschädigung11
Basisversorgung11a
Höchstgrenzen und Verhältnis zum Übergangsgeld11b
Gesundheitsschäden12
Abfindung13
Überbrückungsgeld für Hinterbliebene14
Hinterbliebenenversorgung15
Dritter Abschnitt
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
Anrechnung mehrerer Einkünfte aus öffentlichen Kassen16
Anrechnung mehrerer Versorgungsansprüche17
Vierter Abschnitt
Angehörige des öffentlichen Dienstes in der Bürgerschaft
Beamtinnen und Beamte mit einem mit dem Mandat nicht vereinbaren Amt, Wahlrecht18
Richterinnen und Richter19
Angestellte des öffentlichen Dienstes mit einer mit dem Mandat nicht vereinbaren Beschäftigung20
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Bericht und Beschlussfassung über die Angemessenheit der Leistungen21
Beginn und Ende der Ansprüche22
Leistungsausschluss23
Zahlungsvorschriften24
Verzicht, Übertragbarkeit25
Sechster Abschnitt
Unabhängigkeit der Mitglieder
Verhaltensregeln26
Siebter Abschnitt
Durchführungsbestimmungen, Übergangsregelungen, Inkrafttreten
Übergangsregelung für Angehörige des öffentlichen Dienstes, Richterinnen und Richter27
Durchführungsbestimmungen27a
Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes28
Zeiten der Mitgliedschaft vor In-Kraft-Treten des Gesetzes29
Übergangsregelung zu der ab dem Beginn der 21. Wahlperiode geänderten Altersgrenze für den Bezug der Altersentschädigung29a
Übergangsregelung zu der ab Beginn der 22. Wahlperiode geänderten Entgelthöhe nach § 2 Absatz 1 für den Bezug der Altersentschädigung29b
Übergangsregelung zur ab Beginn der 22. Wahlperiode geltenden Neufassung des § 11 Absatz 2 Satz 329c
Übergangsregelung zu der ab dem 1. Juni 2022 geänderten Entgelthöhe nach § 2 Absatz 1, den geänderten Erhöhungsfaktoren nach § 2 Absatz 2 sowie den geänderten Regelungen in § 10 Absatz 1 zur Beteiligung der Mitglieder an Versorgungsleistungen und § 11 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 zur Altersentschädigung29d
In-Kraft-Treten30