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AbgG,HH - Abgeordnetengesetz
§§ 27 - 30, Siebter Abschnitt - Durchführungsbestimmungen, Übergangsregelungen, Inkrafttreten
§§ 27 - 30, Siebter Abschnitt - Durchführungsbestimmungen, Übergangsregelungen, Inkrafttreten
§ 27 AbgG, Übergangsregelung für Angehörige des öffentlichen Dienstes, Richterinnen und Richter
§ 27a AbgG, Durchführungsbestimmungen
§ 28 AbgG, Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes
§ 29 AbgG, Zeiten der Mitgliedschaft vor In-Kraft-Treten des Gesetzes
§ 29a AbgG, Übergangsregelung zu der ab dem Beginn der 21. Wahlperiode geänderten Altersgrenze für den Bezug der Altersentschädigung
§ 29b AbgG, Übergangsregelung zu der ab Beginn der 22. Wahlperiode geänderten Entgelthöhe nach § 2 Absatz 1 für den Bezug der Altersentschädigung
§ 29c AbgG, Übergangsregelung zur ab Beginn der 22. Wahlperiode geltenden Neufassung des § 11 Absatz 2 Satz 3
§ 29d AbgG, Übergangsregelung zu der ab dem 1. Juni 2022 geänderten Entgelthöhe nach § 2 Absatz 1, den geänderten Erhöhungsfaktoren nach § 2 Absatz 2 sowie den geänderten Regelungen in § 10 Absatz 1 zur Beteiligung der Mitglieder an Versorgungsleistungen und § 11 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 zur Altersentschädigung
§ 30 AbgG, In-Kraft-Treten