Kommunalwahlordnung
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlordnung
- Amtliche Abkürzung
- KomWO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 2806
Vom 2. September 1983 (GBl. S. 459)
Zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2023 (GBl. S. 277) (1)
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
1. Abschnitt | |
Vorbereitung der Wahl und Wahlorgane | |
1. Unterabschnitt | |
Bekanntmachung der Wahl, Wahlbezirke | |
Bekanntmachung der Wahl | 1 |
Wahlbezirke | 2 |
2. Unterabschnitt | |
Wählerverzeichnis | |
Führung des Wählerverzeichnisses | 3 |
Fortschreibung des Wählerverzeichnisses bei Umzug | 3a |
Wahlberechtigte ohne Wohnung | 3b |
Benachrichtigung der Wahlberechtigten | 4 |
Einsicht in das Wählerverzeichnis | 5 |
Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses | 6 |
Berichtigung des Wählerverzeichnisses | 7 |
Abschluss des Wählerverzeichnisses | 8 |
3. Unterabschnitt | |
Wahlscheine | |
Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen | 9 |
Wahlscheinanträge | 10 |
Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen | 11 |
Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen | 12 |
4. Unterabschnitt | |
Wahlvorschläge | |
Einreichung der Wahlvorschläge | 13 |
Inhalt und Form der Wahlvorschläge | 14 |
Vertrauensleute | 15 |
Zurücknahme und Änderung von Wahlvorschlägen | 16 |
Vorprüfung und Beseitigung von Mängeln der Wahlvorschläge | 17 |
Zulassung der Wahlvorschläge | 18 |
Bekanntmachung der Wahlvorschläge | 19 |
5. Unterabschnitt | |
Bewerbungen | 20 |
Teilnahme an der Stichwahl | 20a |
6. Unterabschnitt | |
Wahlorgane | |
Wahlausschüsse | 21 |
Wahlvorstände | 22 |
7. Unterabschnitt | |
Wahlräume, Stimmzettel, Wahlzeit | |
Wahlräume, Wahlurnen | 23 |
Stimmzettel, Stimmzettelumschläge, Wahlbriefumschläge | 24 |
Wahlzeit | 25 |
Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl | 26 |
2. Abschnitt | |
Wahlhandlung | |
1. Unterabschnitt | |
Allgemeine Bestimmungen | |
Eröffnung der Wahlhandlung | 27 |
Ordnung im Wahlraum, unzulässige Wahlpropaganda | 28 |
Stimmabgabe im Wahlraum | 29 |
Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen | 30 |
Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines | 31 |
Schluss der Wahlhandlung | 32 |
2. Unterabschnitt | |
Besondere Regelungen | |
Wahl in Sonderwahlbezirken | 33 |
Wahl vor einen beweglichen Wahlvorstand | 34 |
Briefwahl | 35 |
3. Abschnitt | |
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses | |
1. Unterabschnitt | |
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk | |
Allgemeines über die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk | 36 |
Zählung der Wähler, der Stimmzettel und der gültigen Stimmen | 37 |
Zählung der Stimmzettel und der gültigen Stimmen bei geringer Zahl von Wählern | 37a |
Wahlniederschrift | 38 |
Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen | 39 |
2. Unterabschnitt | |
Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses | |
Behandlung der Wahlbriefe | 40 |
Zulassung der Wahlbriefe und Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses | 41 |
Zulassung der Wahlbriefe und Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses in anderen Fällen | 42 |
3. Unterabschnitt | |
Ermittlung, Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei Gemeindewahlen | |
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss | 43 |
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der gewählten Bewerber | 44 |
Bericht über die Bürgermeisterwahl an das Statistische Landesamt | 45 |
4. Unterabschnitt | |
Ermittlung, Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei der Wahl der Kreisräte | 46 |
4. Abschnitt | |
Prüfung und Anfechtung von Wahlen | 47 |
5. Abschnitt | |
Nachholung und Wiederholung von Wahlen | |
Nachholung von Wahlen | 48 |
Wiederholungs- und Neuwahlen bei teilweiser Ungültigkeit | 49 |
6. Abschnitt | |
Gleichzeitige Durchführung mehrerer Wahlen | |
1. Unterabschnitt | |
Gleichzeitige Durchführung mehrerer kommunaler Wahlen | |
Vorbereitung von gleichzeitig durchzuführenden Wahlen | 50 |
Wahlhandlung und Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bei gleichzeitig durchzuführenden Wahlen | 51 |
2. Unterabschnitt | |
Gleichzeitige Durchführung mit einer Parlamentswahl oder einer Volksabstimmung | |
Grundsatz | 51a |
Wahlbezirke | 51b |
Wahlorgane | 51c |
Wählerverzeichnis | 51d |
Wahlschein, Wahlscheinverzeichnisse | 51e |
Stimmzettelumschläge, Wahlbriefumschläge | 51f |
Bekanntmachungen | 51g |
Wahlraum, Wahlurne | 51h |
Ermittlung des Wahlergebnisses | 51i |
7. Abschnitt | |
Anhörung der Bürger, Bürgerentscheid, Bürgerbegehren | |
Anhörung der Bürger bei Grenzänderungen | 52 |
Antrag auf Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid | 53 |
8. Abschnitt | |
Schlussbestimmungen | |
(weggefallen) | 54 |
Öffentliche Bekanntmachungen | 55 |
Sicherung der Wahlverzeichnisse, der Wahlscheinverzeichnisse und der Unterstützungsunterschriften | 56 |
Aufbewahrung und Vernichtung von Wahlunterlagen | 57 |
In-Kraft-Treten | 58 |
Anlagen | |
Muster des Wahlscheins | Anlage 1 |
Muster des Formblatts für eine Unterstützungsunterschrift für einen Wahlvorschlag | Anlage 2 |
Muster des Stimmzettels für die Wahl des Gemeinderats, Ortschaftsrats, Bezirksbeirats oder Kreistags bei mehreren Wahlvorschlägen | Anlage 3a |
Muster des Merkblatts zu den Stimmzetteln nach dem Muster der Anlage 3a | Anlage 3b |
Muster des Stimmzettels für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, des Bezirksbeirats, des Kreistags oder der Regionalversammlung bei einem Wahlvorschlag | Anlage 4a |
Muster des Merkblatts zu den Stimmzetteln nach dem Muster der Anlage 4a | Anlage 4b |
Muster des Stimmzettels für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, des Bezirksbeirats, des Kreistags oder der Regionalversammlung ohne einen Wahlvorschlag | Anlage 5 |
Muster des Stimmzettels für die unechte Teilortswahl mit mehreren Wahlvorschlägen | Anlage 6a |
Muster des Merkblatts zu den Stimmzetteln nach dem Muster der Anlage 6a | Anlage 6b |
Muster des Stimmzettels für die unechte Teilortswahl bei einem Wahlvorschlag | Anlage 7a |
Muster des Merkblatts zu dem Stimmzettel nach dem Muster der Anlage 7a | Anlage 7b |
Muster des Stimmzettels für die unechte Teilortswahl ohne einen Wahlvorschlag | Anlage 8 |
Muster des Stimmzettels für die Bürgermeisterwahl mit mehreren Bewerbern/Bewerberinnen | Anlage 9 |
Muster des Stimmzettels für die Bürgermeisterwahl mit einem Bewerber/einer Bewerberin | Anlage 10 |
Muster des Stimmzettels für die Bürgermeisterwahl ohne Bewerber/Bewerberinnen | Anlage 11 |
Muster des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl | Anlage 12 |
Muster des Wahlbriefumschlags | Anlage 13 |
Muster des Stimmzettels für die Wahl der Regionalversammlung bei mehreren Wahlvorschlägen | Anlage 14 |
Muster des Formblatts für eine Unterstützungsunterschrift für die (Ober-)Bürgermeisterwahl | Anlage 15 |
Muster der Wählbarkeitsbescheinigung für die (Ober-)Bürgermeisterwahl | Anlage 16 |
Muster der Versicherung an Eides statt für die (Ober-)Bürgermeisterwahl | Anlage 17 |
Muster des Stimmzettels für die Stichwahl mit zwei Bewerbern/Bewerberinnen | Anlage 18 |
Nach Artikel 2 Absatz 2 bis 4 der Verordnung vom 1. Juli 2023 (GBl. S. 277) findet die Kommunalwahlordnung für Bürgermeisterwahlen, für die Artikel 11 § 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften vom 4. April 2023 (GBl. S. 137) gilt, mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle der Bestimmungen über die Stichwahl die Vorschriften über die Neuwahl sowie die Anlagen 15 bis 17 in der bis zum 31. Juli 2023 geltenden Fassung der Kommunalwahlordnung Anwendung finden. Für Bürgermeisterwahlen und Abstimmungen, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung die Bekanntmachung der Wahl nach § 3 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes bereits erfolgt ist, finden die Bestimmungen der Kommunalwahlordnung in der bis zum 31. Juli 2023 geltenden Fassung Anwendung. Abweichend davon finden die Bestimmungen über die Stichwahl in der Fassung dieser Verordnung Anwendung, sofern sie nicht nach Artikel 2 Absatz 2 der vorgenannten Verordnung keine Anwendung finden. Bis zum 31. Dezember 2023 können auch Stimmzettelumschläge für die Briefwahl und Wahlbriefumschläge nach den Mustern der Anlagen 12 und 13 in der bis zum 31. Juli 2023 geltenden Fassung verwendet werden. Die Umschläge müssen bei einer Wahl oder Abstimmung einheitlich sein.