Anlage 5 BBesG - Ortszuschlag

Bibliographie

Titel
Bundesbesoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2032-1

Anlage V

(Monatsbeträge in DM)

TarifklasseZu der Tarifklasse gehörende BesoldungsgruppenStufe 1Stufe 2Stufe 3
1 Kind
B 3 bis B 11
IaC 41.122,161.301,181.454,35
R 3 bis R 10
B 1 und B 2
IbA 13 bis A 16946,641.125,661.278,83
C 1 bis C 3
R 1 und R 2
IcA 9 bis A 12841,291.020,311.173,48
IIA 1 bis A 8792,51962,971.116,14

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 153,17 DM.

In Tarifklasse II erhöht sich der Ortszuschlag der Stufe 3 für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 5 um je 10 DM, ab Stufe 4 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 50 DM, in Besoldungsgruppe A 4 um je 40 DM und in Besoldungsgruppe A 5 um je 30 DM. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Ortszuschlag nach § 39 Abs. 2 Satz 1: Tarifklasse Ic673,04 DM,
Tarifklasse II634,01 DM.