Anlage 2, Teil 5 BBesG - Bundesbesoldungsordnung C,
Besoldungsgruppe C 4
Bibliographie
- Titel
- Bundesbesoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Professor an einer Kunsthochschule 1)
Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule 1) 2)
Universitätsprofessor 1) 3)
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1) | Soweit nicht in den Besoldungsgruppen C 2, C 3. |
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2) | Nur an einer wissenschaftlichen Hochschule, die nach Landesrecht weder Universität ist, noch einer Universität gleichgestellt ist. |
3) | Auch an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule, soweit die Hochschule das Recht zur Promotion und Habilitation besitzt. |