§ 1 ThürHhG 2008/2009 - Feststellung des Landeshaushaltsplans
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 (Thüringer Haushaltsgesetz 2008/2009 - ThürHhG 2008/2009)
- Amtliche Abkürzung
- ThürHhG 2008/2009
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 630-7
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan wird in Einnahmen und Ausgaben
- 1.
für das Haushaltsjahr 2008 auf 9.189.890.000 Euro und
- 2.
für das Haushaltsjahr 2009 auf 9.271.568.600 Euro
festgestellt.