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§ 1 HmbJagdG - Zweck des Gesetzes

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Jagdgesetz
Redaktionelle Abkürzung
HmbJagdG,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
792-1

Zweck des Gesetzes ist es, die Jagd im Rahmen des Bundesjagdgesetzes in der Fassung vom 29. September 1976 (Bundesgesetzblatt I Seite 2850), zuletzt geändert am 21. November 1996 (Bundesgesetzblatt I Seite 1779), so zu regeln, dass die Erhaltung und Nutzung eines artenreichen Wildbestandes sowie die Pflege, Sicherung und mögliche Wiederherstellung seiner Lebensgrundlagen unter den besonderen Bedingungen des großstädtischen Ballungsraumes erreicht werden.