§ 22 GO LT - Schluss der Aussprache
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
- Redaktionelle Abkürzung
- GO LT,BB
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 1100-1
Ist die Redeliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, erklärt die Präsidentin oder der Präsident die Aussprache für geschlossen.