Direkt zum Inhalt
Suchen
Suchen
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Action bar
Druckliste
Nutzereinstellungen öffnen
Action bar menu
Action bar links
Schließen
Druckliste
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Brandenburg
...
GO LT,BB - Geschäftsordnung Landtag Brandenburg
§§ 33 - 39, Abschnitt 7 - Ordnungsbestimmungen
§§ 33 - 39, Abschnitt 7 - Ordnungsbestimmungen
§ 33 GO LT, Leitung der Sitzung
§ 34 GO LT, Ordnungsmaßnahmen der Präsidentin oder des Präsidenten gegenüber Mitgliedern des Landtages
§ 35 GO LT, Gröbliche Verletzung der parlamentarischen Ordnung oder Würde
§ 36 GO LT, Einspruch gegen Sachruf, Ordnungsruf oder Ausschließung
§ 37 GO LT, Weitere Ordnungsgewalt der Präsidentin oder des Präsidenten
§ 38 GO LT, Ordnungsmaßnahmen gegenüber der Zuhörerschaft
§ 39 GO LT, Unterbrechung und Schließung der Sitzung