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Brandenburg
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GO LT,BB - Geschäftsordnung Landtag Brandenburg
§§ 11 - 16, Abschnitt 4 - Die Präsidentin oder der Präsident und das Präsidium
§§ 11 - 16, Abschnitt 4 - Die Präsidentin oder der Präsident und das Präsidium
§ 11 GO LT, Wahl und Zusammensetzung des Präsidiums
§ 12 GO LT, Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten
§ 13 GO LT, Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten
§ 14 GO LT, Einberufung des Präsidiums, Beratungen, Protokolle
§ 15 GO LT, Aufgaben des Präsidiums
§ 16 GO LT, Sitzungspräsidium