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Brandenburg
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GO LT,BB - Geschäftsordnung Landtag Brandenburg
§§ 73 - 87, Abschnitt 11 - Die Ausschüsse und Kommissionen
§§ 73 - 87, Abschnitt 11 - Die Ausschüsse und Kommissionen
§ 73 GO LT, Bestellung der Ausschüsse
§ 74 GO LT, Besetzung der Ausschüsse
§ 75 GO LT, Aufgaben der Ausschüsse
§ 76 GO LT, Überweisung an mehrere Ausschüsse
§ 77 GO LT, Einberufung und Durchführung der Ausschusssitzungen, Pressekonferenzen der Ausschüsse
§ 77a GO LT, Durchführung von Ausschusssitzungen unter Zuschaltung von Mitgliedern
§ 78 GO LT, Berichterstattung der Ausschüsse an den Landtag
§ 79 GO LT, Teilnahme der Mitglieder des Landtages an Ausschusssitzungen
§ 80 GO LT, Öffentliche Sitzungen
§ 80a GO LT, Nichtöffentliche Sitzungen
§ 80b GO LT, Beratung über geheim zu haltende Beratungsgegenstände
§ 80c GO LT, Ausschluss eines Mitgliedes des Landtages wegen unerlaubter Preisgabe schutzwürdiger Daten und Informationen
§ 81 GO LT, Anhörungen und Fachgespräche
§ 82 GO LT, Anwesenheitspflicht und Zutrittsrecht
§ 83 GO LT, Ausschussprotokoll
§ 84 GO LT, Wahlprüfungsausschuss
§ 85 GO LT, Petitionsausschuss
§ 86 GO LT, Untersuchungsausschüsse
§ 87 GO LT, Kommissionen