Anlage 1.6.3 RVG - Abschnitt 3
Gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung und in Unterbringungssachen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
Amtliche Abkürzung
RVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
368-3
6300Verfahrensgebühr in Freiheitsentziehungssachen nach § 415 FamFG, in Unterbringungssachen nach § 312 FamFG und in Verfahren über eine freiheitsentziehende Unterbringung oder eine freiheitsentziehende Maßnahme nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG40,00 bis 470,00 €204,00 €
Die Gebühr entsteht für jeden Rechtszug.
6301Terminsgebühr in den Fällen der Nummer 630040,00 bis 470,00 €204,00 €
Die Gebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen.
6302Verfahrensgebühr in sonstigen Fällen20,00 bis 300,00 €128,00 €
Die Gebühr entsteht für jeden Rechtszug des Verfahrens über die Verlängerung oder Aufhebung einer Freiheitsentziehung nach den §§ 425 und 426 FamFG oder einer Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 329 und 330 FamFG.
6303Terminsgebühr in den Fällen der Nummer 630220,00 bis 300,00 €128,00 €
Die Gebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen.