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§ 19 HG 2009/2010 - Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration

Bibliographie

Titel
Haushaltsgesetz 2009/2010
Redaktionelle Abkürzung
HG 2009/2010,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

(1) Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration wird ermächtigt, der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz für den Fachbereich Allgemeine Verwaltung bis zu einer Beamtin oder einem Beamten und für den Fachbereich Polizei bis zu fünf Beamtinnen und Beamte des gehobenen und des höheren Verwaltungs- und Polizeivollzugsdienstes unter Verzicht auf die Erstattung von Personalausgaben zur Verfügung zu stellen.

(2) Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration wird ermächtigt, eine Freihalteerklärung gegenüber dem Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein - Anstalt des öffentlichen Rechts

  1. 1.

    für Urlaubsansprüche der Beschäftigten der Anstalt, welche vor dem 1. Januar 2004 entstanden sind, in Höhe von 365.000 Euro,

  2. 2.

    für anteilige Pensionsbeihilfeansprüche an Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, soweit sie auf Beschäftigungszeiten beim Land Schleswig-Holstein beruhen, in Höhe von 564.000 Euro,

  3. 3.

    für Altersteilzeitansprüche von übergeleiteten Beschäftigten, soweit sie bereits vor dem 1. Januar 2004 begründet worden sind, in Höhe von 1.135.000 Euro

bis zur Höhe von insgesamt 2.064.000 Euro abzugeben.

(3) Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration wird ermächtigt, mit den Städten Kiel, Lübeck, Flensburg und Brunsbüttel Verwaltungsvereinbarungen zu schließen, wonach diese die Landesaufgabe Brandbekämpfung und technische Hilfe auf der Seewasserstraße Ostsee und auf Anforderung auch in anderen Gewässern wahrnehmen. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration darf zu diesem Zweck Verpflichtungen zur Übernahme der Kosten für Aus- und Fortbildung einschließlich Übungen, Ausstattung samt Unterhaltung, Haftungsrisiken und vier bei der Stadt Brunsbüttel im mittleren Dienst zu beschäftigende Berufsfeuerwehrleute und die Höherdotierung einer bereits dort eingerichteten Beamtenstelle nach Besoldungsgruppe A 12 im. Rahmen der Ansätze in der Titelgruppe 62 im Kapitel 0405 eingehen. Es darf den Städten Kostenübernahme im Rahmen der Ansätze der Titelgruppe 62 im Kapitel 0405 für den Einzelfall zusagen.

(4) Der Überschuss der Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer (Titel 1101-059 01) über die Ausgaben gemäß § 31 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes ist bei Titel 0405 - 883 61 (TG 61) - Zuweisungen an Kreise und Gemeinden für Investitionen - zu übertragen.

(5) Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration wird ermächtigt, mit Kreisen Verträge über gemeinsame Geschwindigkeitsüberwachungsprojekte zu schließen, sofern die daraus entstehenden Ausgaben aus Tit. 0410 - 633 01 gedeckt werden können.

(6) Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration wird ermächtigt, den Kreisen und kreisfreien Städten Erstattungen für Aufwendungen von bis zu 1.000.000 Euro jährlich bis zu einer Dauer von fünf Jahren, in Ausnahmefällen mit Einwilligung des Finanzministeriums auch für einen längeren Zeitraum, zuzusagen, die ihnen für die Anmietung oder Pacht geeigneter Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern entstehen.

(7) Das Finanzministerium wird ermächtigt zur Umsetzung des Programms "Investitionspakt Bund -Länder-Kommunen zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen" auf Antrag des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration Mittel bis zur Höhe von 2,1 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2009 und von 4,2 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2010 im Einvernehmen mit den jeweils betroffenen Ressorts in den Einzelplan 04 umzusetzen.