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  • ab 01.01.2009 (aktuelle Fassung)

§ 35 HG 2009/2010 - Änderung von § 122 und § 124 Schulgesetz

Bibliographie

Titel
Haushaltsgesetz 2009/2010
Redaktionelle Abkürzung
HG 2009/2010,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 148), ist in 2009 und 2010 in folgender Fassung anzuwenden:

  1. 1.

    In § 122 Absatz 1 Satz 3 wird hinter dem Wort "Prozentsatz" und hinter dem Wort "Regelung" jeweils das Wort "verändert" durch das Wort "erhöht" ersetzt.

  2. 2.

    In § 124 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt:

    "Für Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen der dänischen Minderheiten sind die öffentlichen Gesamtschulen die vergleichbare Schulart."