Anlage 1.17 BBesG - Bundesbesoldungsordnungen A,
Besoldungsgruppe A 12
Bibliographie
- Titel
- Bundesbesoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Amtsanwalt (1)
Amtsrat
Kriminalhauptkommissar (2)
Polizeihauptkommissar (2)
Rechnungsrat
als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof -
Fachlehrer
mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird - (6)
Konrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - (7)
Lehrer
als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülern - (8)
an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht - (1)
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen in Niedersachsen bei entsprechender Verwendung - (1)(3)
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen bei entsprechender Verwendung - (1)(3)
mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, an Mittelschulen in Sachsen, an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt oder an Regelschulen in Thüringen bei einer entsprechenden Verwendung - (1)(3)(9)
mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe bei entsprechender Verwendung - (1)
mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung - (1)
mit der Lehramtsbefähigung für die Primarstufe und die Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung - (1)(3)
mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung - (1)(3)(10)
Zweiter Konrektor
einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 540 Schülern - (7)
Hauptmann (2)
Kapitänleutnant (2)