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  • ab 01.01.2009 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2009/2010 - Feststellung des Haushaltsplanes

Bibliographie

Titel
Haushaltsgesetz 2009/2010
Redaktionelle Abkürzung
HG 2009/2010,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein wird in Einnahme und Ausgabe auf

  1. 12.125.905.800 Euro für das Haushaltsjahr 2009

und auf

  1. 11.947.319.700 Euro für das Haushaltsjahr 2010

sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf

  1. 1.266.765.000 Euro für das Haushaltsjahr 2009

und auf

  1. 993.036.000 Euro für das Haushaltsjahr 2010

festgestellt.