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  • ab 01.01.2015 (aktuelle Fassung)

§ 16 ThürEBV - Stellenplan

Bibliographie

Titel
Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Amtliche Abkürzung
ThürEBV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2020-1-1

Dem Wirtschaftsplan ist ein Auszug aus dem Stellenplan der Gemeinde, welcher den Anforderungen des § 6 Thür- GemHV beziehungsweise des § 5 ThürGemHV-Doppik entspricht, beizufügen.