Anlage 1 ThürEBV - Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 20 ...
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
- Amtliche Abkürzung
- ThürEBV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2020-1-1
(zu § 15)
Formblatt 1
Einnahmen | |||
---|---|---|---|
Lfd. Nr. | Bezeichnung | Betrag in Euro | Erläuterungen |
1 | Zuführung zum Stammkapital 1) | ||
2 | Zuführungen zu Rücklagen 1) | ||
3 | Jahresgewinn | ||
4 | Abschreibungen | ||
5 | Anlagenabgänge | ||
6 | Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen | ||
7 | Empfangene Ertragszuschüsse | ||
8 | Rückflüsse aus gewährten Darlehen | ||
9 | Kredite a) von der Trägerkörperschaft b) von Dritten | ||
10 | Investitionszuschüsse | ||
11 | Abbau des Finanzmittelbestandes 2) | ||
12 | Einnahmen insgesamt |
Ausgaben | Planansatz | Investitionen (nachrichtlich) | ||||
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Lfd. Nr. | Bezeichnung | Finanzierungsbedarf des Wirtschaftsjahres | Verpflichtungsermächtigungen des Wirtschaftsjahres in Euro | Gesamtausgabebedarf in Euro | Bisher bereitgestellt in Euro 3) | Erläuterungen |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
1 | Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 4) | |||||
2 | Rückzahlung von Stammkapital | |||||
3 | Entnahme aus Rücklagen 5) | |||||
4 | Jahresverlust | |||||
5 | Inanspruchnahme langfristiger Rückstellungen | |||||
6 | Auflösung Sonderposten | |||||
7 | Auflösung passivierter | |||||
Ertragszuschüsse | ||||||
8 | Darlehensgewährung | |||||
9 | Tilgung von Krediten a) an die Trägerkörperschaft b) an Dritte | |||||
10 | Finanzanlagen | |||||
11 | Zunahme des Finanzmittelbestandes 6) | |||||
12 | Ausgaben insgesamt |
Kapitaleinlagen, Eigenkapitalzuführung von außen.
Der Finanzmittelbestand ist der Bestand an unmittelbar verfügbaren finanziellen Mitteln (Nettogeldvermögen).
Ausgabeansätze der Vorjahre und des laufenden Jahres.
Die einzelnen Vorhaben sind getrennt nach Betriebszweigen und entsprechend der Gliederung des Anlagennachweises zu veranschlagen (§ 15 Abs. 3 ThürEBV).
Kapitalentnahme (beinhaltet nicht eine Entnahme zum Verlustausgleich).
Der Finanzmittelbestand ist der Bestand an unmittelbar verfügbaren finanziellen Mitteln (Nettogeldvermögen).