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  • ab 01.01.2015 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 ThürEBV - Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 20 ...

Bibliographie

Titel
Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Amtliche Abkürzung
ThürEBV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2020-1-1

(zu § 15)

Formblatt 1

Einnahmen
Lfd.
Nr.
BezeichnungBetrag in EuroErläuterungen
1Zuführung zum Stammkapital 1)
2Zuführungen zu Rücklagen 1)
3Jahresgewinn
4Abschreibungen
5Anlagenabgänge
6Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen
7Empfangene Ertragszuschüsse
8Rückflüsse aus gewährten Darlehen
9Kredite
a) von der Trägerkörperschaft
b) von Dritten
10Investitionszuschüsse
11Abbau des Finanzmittelbestandes 2)
12Einnahmen insgesamt
AusgabenPlanansatzInvestitionen
(nachrichtlich)
Lfd.
Nr.
BezeichnungFinanzierungsbedarf des WirtschaftsjahresVerpflichtungsermächtigungen des Wirtschaftsjahres
in Euro
Gesamtausgabebedarf in EuroBisher bereitgestellt in Euro 3)Erläuterungen
1234567
1Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 4)
2Rückzahlung von Stammkapital
3Entnahme aus Rücklagen 5)
4Jahresverlust
5Inanspruchnahme langfristiger Rückstellungen
6Auflösung Sonderposten
7Auflösung passivierter
Ertragszuschüsse
8Darlehensgewährung
9Tilgung von Krediten
a) an die Trägerkörperschaft

b) an Dritte

10Finanzanlagen
11Zunahme des Finanzmittelbestandes 6)
12Ausgaben insgesamt

Kapitaleinlagen, Eigenkapitalzuführung von außen.

Der Finanzmittelbestand ist der Bestand an unmittelbar verfügbaren finanziellen Mitteln (Nettogeldvermögen).

Ausgabeansätze der Vorjahre und des laufenden Jahres.

Die einzelnen Vorhaben sind getrennt nach Betriebszweigen und entsprechend der Gliederung des Anlagennachweises zu veranschlagen (§ 15 Abs. 3 ThürEBV).

Kapitalentnahme (beinhaltet nicht eine Entnahme zum Verlustausgleich).

Der Finanzmittelbestand ist der Bestand an unmittelbar verfügbaren finanziellen Mitteln (Nettogeldvermögen).