§ 72 GOLT - Zusammensetzung der Ausschüsse
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz
- Redaktionelle Abkürzung
- GOLT,RP
- Normtyp
- Geschäftsordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 1101-2
(1) Die Ausschüsse bestehen in der Regel aus 13 Mitgliedern. Der Ausschuss für Inneres, Sport und Infrastruktur und der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, bestehen jeweils aus 16 Mitgliedern. Der Ältestenrat kann durch einstimmigen Beschluss eine andere Besetzung bestimmen.
(2) Die Sitze verteilen sich auf die Fraktionen nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers, jedoch stellt jede Fraktion mindestens ein Mitglied.