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  • ab 18.02.2022 (aktuelle Fassung)

Anhang 3 GOLT - Übersicht wesentlicher parlamentarischer Initiativen

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung
GOLT,RP
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1101-2
BezeichnungGOLTZweckInitiatorFristErläuterungen
Gesetzentwurf § 51 bis 59 zur Regelung eines allgemeinen Sachverhalts in einem bestimmten Rechtssatzeine Fraktion oder 8 Abgeordneteerste Beratung frühestens am vierten Werktag nach Verteilung der DrucksacheSchriftlich einzubringen, zu begründen, voranzustellen ist ein Vorblatt zur Darstellung von Problem, Lösung, Alternativen und Kosten
Änderungsantrag zu Gesetzentwurf § 58 Änderung GesetzentwurfJedes Mitglied des Landtags oder eine Fraktion bzw. mind. 8 Abgeordnete oder eine Fraktion (Änderungsantrag zur dritten Beratung; § 58 Abs. 2)zulässig bis zum Abschluss der Besprechungschriftlich einzureichen, wird verlesen, falls noch nicht verteilt
Selbstständiger Antrag § 60 als Aufforderung an das Parlament, etwas Bestimmtes zu beschließen;
Um die Auffassung des Landtags zu einem politischen Thema darzustellen;
und/oder um die Landesregierung zu bestimmtem Handeln oder zu regelmäßigen Berichten an den Landtag aufzufordern
eine Fraktion oder 8 AbgeordneteBeginn Beratung frühestens am vierten Werktag nach Verteilung der Drucksacheschriftlich einzureichen, wird verlesen, falls noch nicht verteilt
Änderungsantrag zu Antrag § 61 Änderung Antragjedes Mitglied des Landtags oder eine Fraktionzulässig bis zum Abschluss der Besprechungschriftlich einzureichen, wird verlesen, falls noch nicht verteilt über Änderungsanträge wird nur abgestimmt, wenn die Antragstellenden des Antrags, auf den sie sich beziehen, mit der Abstimmung einverstanden sind. Wird das Einverständnis nicht erteilt, gilt der Änderungsantrag als erledigt
Alternativantrag § 61 Alternative zu einem selbstständigen Antrag - dieses parlamentarische Instrument wurde eingesetzt, um Antragstellenden die Möglichkeit einer Initiative als Alternative/Änderung einer anderen Initiative zu geben, ohne Gefahr zu laufen, zu einem Änderungsantrag keine Zustimmung (vgl. § 61 Abs. 2) der Hauptantragstellenden zu erhalten.eine Fraktion oder 8 Abgeordnetezulässig bis zum Abschluss der Besprechungschriftlich einzureichen, wird verlesen, falls noch nicht verteilt
Entschließungsantrag § 62 als selbstständiger Antrag:
tendenziell zur Einforderung von politischen Maßnahmen, eher Aufforderung an die Landesregierung, sich für ein bestimmtes Thema einzusetzen
eine Fraktion oder 8 Abgeordneteerste Beratung frühestens am vierten Werktag nach Verteilung der Drucksacheschriftlich einzureichen, wird verlesen, falls noch nicht verteilt
zu Gesetzentwürfen, selbstständigen Anträgen und Regierungserklärungen:
Ausdruck der Auffassung des Landtags zu bestimmten politischen Fragen und Aufforderung an die Landesregierung zu einem bestimmten Verhalten Ziel: Handlungsempfehlung, Kontrolle oder Korrektur des Regierungskurses
zulässig bis vor Schluss der letzten BeratungSchriftlich einzureichen, wird verlesen, falls noch nicht verteilt