§ 72 VorlGOLT - Zusammensetzung der Ausschüsse

Bibliographie

Titel
Vorläufige Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung
VorlGOLT,RP
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1101-2

(1) Die Ausschüsse bestehen in der Regel aus 12 Mitgliedern. Der Ältestenrat kann durch einstimmigen Beschluss eine andere Besetzung bestimmen.

(2) Die Sitze verteilen sich auf die Fraktionen nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren, jedoch stellt jede Fraktion mindestens ein Mitglied.