§ 72 VorlGO LT - Zusammensetzung der Ausschüsse

Bibliographie

Titel
Vorläufige Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung
VorlGO LT,RP
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1101-2

(1) Die Ausschüsse bestehen in der Regel aus 13 Mitgliedern. Der Ausschuss für Inneres, Sport und Infrastruktur und der Ausschuss für Umwelt, Forsten, Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau bestehen jeweils aus 16 Mitgliedern. Der Ältestenrat kann durch einstimmigen Beschluss eine andere Besetzung bestimmen.

(2) Die Sitze verteilen sich auf die Fraktionen nach dem d'Hondt'schen Höchstzahlverfahren, jedoch stellt jede Fraktion mindestens ein Mitglied.