§ 72 VorlGO LT - Zusammensetzung der Ausschüsse
Bibliographie
- Titel
- Vorläufige Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz
- Redaktionelle Abkürzung
- VorlGO LT,RP
- Normtyp
- Geschäftsordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 1101-2
(1) Die Ausschüsse bestehen in der Regel aus 13 Mitgliedern. Der Ausschuss für Inneres, Sport und Infrastruktur und der Ausschuss für Umwelt, Forsten, Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau bestehen jeweils aus 16 Mitgliedern. Der Ältestenrat kann durch einstimmigen Beschluss eine andere Besetzung bestimmen.
(2) Die Sitze verteilen sich auf die Fraktionen nach dem d'Hondt'schen Höchstzahlverfahren, jedoch stellt jede Fraktion mindestens ein Mitglied.