§ 72 GO LT - Zusammensetzung der Ausschüsse
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz
- Redaktionelle Abkürzung
- GO LT,RP
- Normtyp
- Geschäftsordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 1101-2
(1) Die Ausschüsse bestehen in der Regel aus 13 Mitgliedern. Der Ältestenrat kann durch einstimmigen Beschluss eine andere Besetzung bestimmen.
(2) Die Sitze verteilen sich auf die Fraktionen nach dem d'Hondt'schen Höchstzahlverfahren, jedoch stellt jede Fraktion mindestens ein Mitglied.