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§ 9 ThürEBV - Vergabe von Aufträgen

Bibliographie

Titel
Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Amtliche Abkürzung
ThürEBV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2020-1-1

Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen ist nach § 31 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) vom 23. Mai 2019 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung zu verfahren.