BG LSA,ST - LandesbeamtenG

Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (BG LSA)

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (BG LSA)
Amtliche Abkürzung
BG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2030.1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 50)

Außer Kraft am 1. Februar 2010 durch Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648) (1)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Einleitende Vorschriften
Geltungsbereich, Dienstherrnfähigkeit1
Landesbeamte (unmittelbare und mittelbare)2
Oberste Dienstbehörde, Dienstvorgesetzte und Vorgesetzte3
Abschnitt II
Beamtenverhältnis
1.
Allgemeines
Zulässigkeit der Berufung in das Beamtenverhältnis4
Arten der Beamtenverhältnisse5
2.
Ernennung
Fälle, Form und Wirksamkeit der Ernennung6
Einstellungsvoraussetzungen7
Stellenausschreibungspflicht; Ausnahmen8
Mandatsniederlegung, erneute Bewerbung8a
Voraussetzung für Ernennung auf Lebenszeit9
Voraussetzung für Ernennung auf Zeit9a
Zuständigkeiten10
Nichtigkeit der Ernennung11
Zurücknahme der Ernennung12
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bei Nichtigkeit; Ausschlussfrist für Ernennungsrücknahme13
Gültigkeit von Amtshandlungen14
3.
Laufbahnen
Laufbahnvorschriften15
Begriff und Gliederung der Laufbahn15a
Bildungsgänge, Laufbahnvorschriften15b
Laufbahnen des einfachen Dienstes16
Laufbahnen des mittleren Dienstes17
Laufbahnen des gehobenen Dienstes18
Laufbahnen des höheren Dienstes19
Beamte besonderer Fachrichtungen20
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG20a
Andere Bewerber21
Probezeit22
Beförderungen23
Überspringen von Besoldungsgruppen24
Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn25
4.
Versetzung und Abordnung
Versetzung26
Abordnung27
5.
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Allgemeines27a
a)
Entlassungen
Entlassung durch Verwaltungsakt28
Entlassung kraft Gesetzes29
Entlassung auf Verlangen30
Entlassung von Beamten auf Probe31
Entlassung von Beamten auf Widerruf32
Wirksamwerden der Entlassungsverfügung33
Verlust des Anspruchs auf Dienst- und Versorgungsbezüge34
b)
Eintritt in den Ruhestand
Eintritt in den Ruhestand35
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand36
Rechtsstellung der Beamten bei Auflösung oder Umbildung von Behörden36a
Beginn des einstweiligen Ruhestandes37
Rücknahme der Verfügung38
Erneute Berufung39
Ende des einstweiligen Ruhestandes40
Eintritt in den Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze41
Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit42
Begrenzte Dienstfähigkeit42a
Feststellung der Dienstunfähigkeit auf Antrag des Beamten43
Feststellung der Dienstunfähigkeit ohne Antrag des Beamten44
Erneute Berufung bei Wiederherstellung der Dienstfähigkeit45
Erneute Berufung bei begrenzter Dienstfähigkeit45a
Ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit45b
Versetzung eines Beamten auf Probe in den Ruhestand46
Verfügung, Beginn und Gehalt bezüglich der Versetzung in den Ruhestand47
c)
Verlust der Beamtenrechte
Beendigung des Beamtenverhältnisses bei strafgerichtlicher Verurteilung48
Folgen der Beendigung des Beamtenverhältnisses bei strafgerichtlicher Verurteilung49
Gnadenrecht50
Wiederaufnahmeverfahren51
Abschnitt III
Rechtliche Stellung des Beamten
1.
Pflichten
a)
Allgemeines
Amtsführung52
Zurückhaltung bei politischer Betätigung53
Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes54
Beratungs- und Gehorsamspflicht55
Verantwortung des Beamten56
Ausscheiden bei Wahl in den Bundestag57
b)
Diensteid
Diensteid58
c)
Beschränkung Vornahme von Amtshandlungen
Befreiung von Amtshandlungen gegen sich selbst und gegen andere59
Verbot der Führung von Dienstgeschäften60
d)
Amtsverschwiegenheit
Amtsgeheimnis; Aussagegenehmigung61
Versagung der Aussagegenehmigung62
Zuständigkeiten62a
Presseauskünfte63
e)
Nebentätigkeit und Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
Nebentätigkeiten, Grundsätze64
Ausübung von Nebentätigkeiten während der Arbeitszeit64a
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit65
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit66
Freistellungsanspruch67
Beendigung von Nebentätigkeiten68
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material68a
Erlass ausführender Verordnungen69
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses69a
f)
Annahme von Belohnungen
Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken70
Annahme von ausländischen Titeln und Orden71
g)
Arbeitszeit
Regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst72
Teilzeitbeschäftigung72a
Altersteilzeit72b
Urlaub bei außergewöhnlichem Bewerberüberhang72c
(weggefallen)72d
Fernbleiben vom Dienst73
h)
Wohnung
Wohnungswahl, Dienstwohnung74
Aufenthalt in erreichbarer Nähe75
i)
Dienstkleidung
Dienstkleidung76
k)
Folgen der Nichterfüllung von Pflichten
aa)
Verfolgung von Dienstvergehen
Dienstvergehen von Beamten und Ruhestandsbeamten77
bb)
Haftung
Haftung78
2.
Rechte
a)
Fürsorge und Schutz
Sorgepflicht des Dienstherrn79
Teilzeitbeschäftigung und Urlaub aus familiären Gründen79a
Hinweis auf die Folgen reduzierter Arbeitszeit oder langfristiger Beurlaubung79b
Benachteiligungsverbot bei ermäßigter Arbeitszeit79c
Mutterschutz und Elternzeit80
Geltung des Jugendarbeitschutzgesetzes80a
(weggefallen)80b
b)
Amtsbezeichnung
Amtsbezeichnung81
Weiterführung von Amtsbezeichnungen82
c)
Dienst- und Versorgungsbezüge
Besoldung83
Übertragbarkeit, Pfändbarkeit und Verpfändbarkeit der Dienstbezüge84
Versorgung85
Änderung der Dienst- und Versorgungsbezüge86
Rückwirkende Schlechterstellung; zu viel gezahlte Bezüge87
Übergang von Schadenersatzansprüchen87a
d)
Reise- und Umzugskosten
Reise- und Umzugskosten88
Beihilfen88a
e)
Urlaub, Wahl eines Beamten in eine gesetzgebende Körperschaft oder in eine kommunale Vertretung
Urlaub89
Ruhen der Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis, Beurlaubung89a
f)
Personalakten
Allgemeine Grundsätze90
Beihilfeakten90a
Anhörung des Beamten bei Aufnahme nachteiliger Sachverhalte90b
Einsichtsrecht des Beamten und seiner Hinterbliebenen90c
Auskünfte an Dritte90d
Tilgung90e
Aufbewahrungsfristen90f
Verarbeitung und Nutzung der Personalaktendaten90g
g)
Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit91
h)
Dienstzeugnis
Dienstzeugnis92
3.
Beamtenvertretung
Personalvertretung93
Zuziehung der Gewerkschaften94
Abschnitt IV
Personalverwaltung
Errichtung eines Landespersonalausschusses95
Mitglieder des Landespersonalausschusses96
Unabhängigkeit der Mitglieder97
Aufgaben des Landespersonalausschusses98
Geschäftsordnung des Landespersonalausschusses99
Sitzungen und Beschlüsse100
Verhandlungsleitung und Vorbereitung101
Beweiserhebung, Amtshilfe102
Bekanntmachung und Verbindlichkeit der Beschlüsse103
Dienstaufsicht104
Abschnitt V
Beschwerdeweg und Rechtsschutz
Einhaltung des Dienstweges bei Antragen und Beschwerden105
Verwaltungsrechtsweg nach Rahmengesetz106
Vertretung des Dienstherrn107
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen108
Abschnitt VI
Sondervorschriften für einzelne Beamtengruppen
Ehrenbeamte109
Beamte beim Landtag110
Zuständigkeitsregelung111
Beamte auf Zeit112
Eintritt in den Ruhestand bei Ablauf der Amtszeit112a
(weggefallen)112b
Leitende Funktionen im Beamtenverhältnis auf Probe112c
Abschnitt VII
Sondervorschriften für Polizeivollzugsbeamte und Beamte des Feuerwehrdienstes
Laufbahnen113
Gemeinschaftsunterkunft und -verpflegung114
Dienstausrüstung115
Ausstattung, Aufwandsentschädigung, Heilfürsorge116
Betreuung bei Übungen und besonderen Einsätzen117
Verbot politischer Betätigung in Uniform118
Polizeidienstunfähigkeit119
Altersgrenze120
Beamte des Feuerwehrdienstes121
Beamte des Justizvollzugsdienstes121a
Abschnitt VIII
Übergangs- und Schlussvorschriften
Ehrenbeamte, unvereinbare Tätigkeit122
Anwendbarkeit des Gesetzes auf Mitglieder des Landesrechnungshofes123
Ernennung von Landtagsabgeordneten, Geltung des Abgeordnetengesetzes124
Übergangsvorschriften für Beamte auf Zeit im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Umsetzung des Reformgesetzes125
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt und des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt126
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts127
(weggefallen)128
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten129

(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 123 des Gesetzes vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648)

§§ 1 - 3, Abschnitt I - Einleitende Vorschriften

§ 1 BG LSA - Geltungsbereich, Dienstherrnfähigkeit (1)

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (BG LSA)
Amtliche Abkürzung
BG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2030.1

(1) Dieses Gesetz gilt, soweit es im einzelnen nichts anderes bestimmt, für die Beamten des Landes, der Gemeinden, der Verwaltungsgemeinschaften, der Landkreise und der der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

(2) Das Recht, Beamte zu haben (Dienstherrnfähigkeit), besitzen das Land, die Gemeinden, die Verwaltungsgemeinschaften und die Landkreise. Die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts besitzen die Dienstherrnfähigkeit, wenn sie dieses Recht im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes haben oder es ihnen danach durch Gesetz, Verordnung oder Satzung verliehen wird; derartige Satzungen bedürfen der Genehmigung der obersten Aufsichtsbehörde, die im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern entscheidet.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Februar 2010 durch Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648). Zur weiteren Anwendung s. § 123 des Gesetzes vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648).

§ 2 BG LSA - Landesbeamte (unmittelbare und mittelbare) (1)

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (BG LSA)
Amtliche Abkürzung
BG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2030.1

Ein Beamter, der das Land zum Dienstherrn hat, ist unmittelbarer Landesbeamter. Ein Beamter, der eine Gemeinde, eine Verwaltungsgemeinschaft, einen Landkreis oder eine der Aufsicht des Landes unterstehende andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zum Dienstherrn hat, ist mittelbarer Landesbeamter.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Februar 2010 durch Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648). Zur weiteren Anwendung s. § 123 des Gesetzes vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648).

§ 3 BG LSA - Oberste Dienstbehörde; Dienstvorgesetzte und Vorgesetzte (1)

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (BG LSA)
Amtliche Abkürzung
BG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2030.1

(1) Oberste Dienstbehörde des Beamten ist die oberste Behörde seines Dienstherrn, in deren Dienstbereich er ein Amt bekleidet.

(2) Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihm nachgeordneten Beamten zuständig ist. Vorgesetzter ist, wer einem Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Anordnungen erteilen kann. Wer Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter ist, bestimmt sich nach dem Aufbau der öffentlichen Verwaltung; ist ein Dienstvorgesetzter nicht vorhanden, so nimmt die zuständige oberste Dienstbehörde die Befugnisse des Dienstvorgesetzten wahr.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Februar 2010 durch Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648). Zur weiteren Anwendung s. § 123 des Gesetzes vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648).