§ 4 BG LSA - Zulässigkeit der Berufung in das Beamtenverhältnis
Bibliographie
- Titel
- Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (BG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- BG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2030.1
Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung
- 1.hoheitsrechtlicher Aufgaben oder
- 2.solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.