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  • ab 05.11.1997 (außer Kraft)

§ 79b BG LSA - Hinweis auf die Folgen reduzierter Arbeitszeit oder langfristiger Beurlaubung  (1)

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (BG LSA)
Amtliche Abkürzung
BG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2030.1

Wird eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine langfristige Beurlaubung beantragt, sind die Beamten auf die Folgen reduzierter Arbeitszeit oder langfristiger Beurlaubung hinzuweisen, insbesondere auf die Folgen für Ansprüche auf Grund beamtenrechtlicher Regelungen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Februar 2010 durch Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648). Zur weiteren Anwendung s. § 123 des Gesetzes vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648).