Versionsverlauf


§ 27a BG LSA - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (BG LSA)
Amtliche Abkürzung
BG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2030.1

(1) Das Beamtenverhältnis endet außer durch Tod durch

  1. 1.
    Entlassung,
  2. 2.
    Verlust der Beamtenrechte,
  3. 3.
    Entfernung aus dem Dienst nach der Disziplinarordnung Sachsen-Anhalt vom 16. Mai 1994 (GVBl. LSA S. 582).

(2) Das Beamtenverhältnis endet ferner durch Eintritt in den Ruhestand unter Berücksichtigung der die beamtenrechtliche Stellung der Ruhestandsbeamten regelnden Vorschriften.