Anlage 1.1.5 BBesG - Bundesbesoldungsordnung A - Besoldungsgruppe A 5
Bibliographie
- Titel
- Bundesbesoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Erster Hauptwachtmeister 1, 2, 3
Oberamtsmeister 2
Stabsgefreiter
Unteroffizier
Maat
Fahnenjunker
Seekadett
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
Die Gesamtzahl der Planstellen für Oberstabsgefreite beträgt bis zu 50 Prozent der in der Besoldungsgruppe A 5 insgesamt für Mannschaftsdienstgrade ausgebrachten Planstellen.