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Anlage 1.1.5 BBesG - Bundesbesoldungsordnung A - Besoldungsgruppe A 5

Bibliographie

Titel
Bundesbesoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2032-1

Betriebsassistent 12

Erster Hauptwachtmeister 123

Hauptwart 12

Oberamtsmeister 2

Stabsgefreiter

Oberstabsgefreiter 14

Unteroffizier

Maat

Fahnenjunker

Seekadett

Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.

Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.

Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.

Die Gesamtzahl der Planstellen für Oberstabsgefreite beträgt bis zu 50 Prozent der in der Besoldungsgruppe A 5 insgesamt für Mannschaftsdienstgrade ausgebrachten Planstellen.