Anlage VII HmbBesG

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)
Amtliche Abkürzung
HmbBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2032-1

Gültig ab 1. Januar 2024

Familienzuschlag
(Monatsbeträge in Euro)

§ 45 Absatz 1§ 45 Absatz 2Gesamt
Stufe 1 (verheiratet) 145,96 145,96
Stufe 2 (mit einem Kind) 145,96 170,00 315,96
Stufe 3 (mit zwei Kindern) 145,96 340,00 485,96
Stufe 4 (mit drei Kindern) 145,96 1.140,00 1.285,96
Stufe 5 (mit vier Kindern) 145,96 2.018,00 2.163,96

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Familienzuschlag um weitere 878 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind

in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro

ab Stufe 3 (§ 45 Absatz 2) für jedes weitere zu berücksichtigende Kind

in Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 Euro,
in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro
und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.