Art. 4 HBG 2019/2020 - Änderung des Sächsischen Förderfondsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 (Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 - HBG 2019/2020)
- Amtliche Abkürzung
- HBG 2019/2020
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 520-22A
Das Sächsische Förderfondsgesetz vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 389), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 1 Absatz 1 Nummer 4 wird aufgehoben.
- 2.
§ 2 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 1 Nummer 4 wird aufgehoben.
- b)
In Absatz 3 wird die Angabe "§ 1 Abs. 1" durch die Angabe "§ 1 Absatz 1" und die Angabe "§ 1 Abs. 1 Nr. 1" wird durch die Wörter "§ 1 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt.
- 3.
In § 3 Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe "§ 1 Abs. 1" durch die Angabe "§ 1 Absatz 1" ersetzt.
- 4.
§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wird aufgehoben.
- 5.
§ 5 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben.
- b)
Die Absätze 2 und 4 werden aufgehoben.
- c)
Absatz 3 wird Absatz 2.
- d)
Absatz 5 wird Absatz 3.
- 6.
Die §§ 7 und 8 werden aufgehoben.
- 7.
In § 9 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe "§ 3 Abs. 1" durch die Angabe "§ 3 Absatz 1" ersetzt.
- 8.
Anlage 4 wird aufgehoben.