Art. 18 HBG 2019/2020 - Änderung des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Bibliographie
- Titel
- Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 (Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 - HBG 2019/2020)
- Amtliche Abkürzung
- HBG 2019/2020
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 520-22A
Das Sächsische Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft vom 8. Juli 2015 (SächsGVBl. S. 434), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. August 2018 (SächsGVBl. S. 547) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 13 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Es werden Abschläge auf der Grundlage eines vorläufigen Zuschusses ausgezahlt."
- b)
Folgender Absatz 6 wird angefügt:
"(6) Zahlungen im laufenden Schuljahr können mit Überzahlungen bei Abschlägen und bestandskräftigen Rückforderungen aus vorangegangenen Schuljahren verrechnet werden."
- 2.
In § 14 Absatz 3 Satz 4 Halbsatz 1 werden die Wörter "jeweils vorangegangenen" durch das Wort "jeweiligen" ersetzt.
- 3.
In § 20 Nummer 14 Halbsatz 1 werden die Wörter "jeweils vorangegangenen" durch das Wort "jeweiligen" ersetzt.