Versionsverlauf


  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Art. 18 HBG 2019/2020 - Änderung des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Bibliographie

Titel
Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 (Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 - HBG 2019/2020)
Amtliche Abkürzung
HBG 2019/2020
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
520-22A

Das Sächsische Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft vom 8. Juli 2015 (SächsGVBl. S. 434), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. August 2018 (SächsGVBl. S. 547) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 13 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

      "Es werden Abschläge auf der Grundlage eines vorläufigen Zuschusses ausgezahlt."

    2. b)

      Folgender Absatz 6 wird angefügt:

      "(6) Zahlungen im laufenden Schuljahr können mit Überzahlungen bei Abschlägen und bestandskräftigen Rückforderungen aus vorangegangenen Schuljahren verrechnet werden."

  2. 2.

    In § 14 Absatz 3 Satz 4 Halbsatz 1 werden die Wörter "jeweils vorangegangenen" durch das Wort "jeweiligen" ersetzt.

  3. 3.

    In § 20 Nummer 14 Halbsatz 1 werden die Wörter "jeweils vorangegangenen" durch das Wort "jeweiligen" ersetzt.